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Die neue F-Gase-Verordnung

Die F-Gase-Verordnung EU Nr.: 517/2014 löst die bisherige Verordnung EG Nr.: 842/2006 ab.


Es werden die Anzahl und Häufigkeit von Dichtigkeitsprüfungen nicht mehr ausschließlich nach der Kältemittelfüllmenge bestimmt, sondern vom Produkt der Kältemittelfüllmenge und dem GWP (Global  Warming Potential). Der GWP gibt an, wie hoch das Treibhauspotenzial eines Kältemittels im Vergleich zu CO2 ist.


Darstellung der Änderung zur Berechnung der Prüfintervalle:

  

Prüfintervall    

EG Nr. 842/2006 (alt)              

EG Nr. 517/2014 (neu)            

Null

Kältemittelfüllmenge < 3kg     

< 5 Tonnen CO2 Äquivalent      

12 Monate 

Kältemittelfüllmenge 3 - 30kg

5-50 Tonnen CO2 Äquivalent

6 Monate

Kältemittelfüllmenge 30 - 300kg

50- 500 Tonnen CO2 Äquivalent

3 Monate

Kältemittelfüllmenge > 300kg

> 500 Tonnen CO2 Äquivalent


Hier eine Liste der gängigen Kältemittel:


Kältemittel

GWP

Prüfintervall nach EU           Nr. 517/2014

12 Monate       

6 Monate         

3 Monate         

R134A

1430

ab 3,5kg            

ab 35kg             

ab 350kg           

R404A

3922

ab 1,275kg        

ab 12,75kg        

ab 127,5kg        

R407C

1774

ab 2,8kg            

ab 28kg             

ab 280kg           

R410A

2088

ab 2,4kg            

ab 24kg             

ab 240kg           

R422D

3143

ab 1,6kg            

ab 16kg             

ab 160kg           

R1234ZE  

< 1         

ab 5.000kg        

ab 50.000kg      

ab 500.000kg    

              

Beispiel zur Berechnung:
                   
Eine Anlage wird mit dem Kältemittel R404A betrieben und verfügt über eine Füllmenge von 2,5kg.                         
  1. Bisher war keine Dichtigkeitsprüfung erforderlich, Füllmenge < 3kg.                 
  2. NEU: GWP=3922, daraus folgt: 2,5 x 3922 = 9805. Das heißt, ein vollständiger Kältemittelverlust entspricht einem Austritt von 9,8 Tonnen CO2.  Es ist eine Dichtigkeitsprüfung alle 12 Monate vorgeschrieben.