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Nachfüllverbot für R22 und andere HFCKW

Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass nach der Verordnung (EG) 1005/2009 ab dem 01.01.2015 ein Verwendungsverbot für alle teilhalogenierten  ozonabbauenden Kältemittel (HFCKW), auch für aufgearbeitete Kältemittel, in Kraft tritt. Dies betrifft auch das HFCKW R22, sowie Mischungen die dieses enthalten. Für vollhalogenierte Kältemittel, wie R12 und R11 gilt dieses Verbot schon seit längerem.

 

Das Verwendungsverbot umfasst dabei alle Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, bei denen in den Kältekreislauf eingegriffen werden muss.

 

Für alle nachfolgend genannten Tätigkeiten ist zumindest eine Teilevakuierung der Anlage oder das Bedienen eines Ventils per Hand notwendig, daher sind diese Tätigkeiten nach dem 01.01.2015 nicht mehr zulässig:

 

Filtertrocknerwechsel

Ölwechsel

Reparatur von Undichtigkeiten und der Weiterbetrieb der 

   Anlage ohne Nachfüllen

Druckmessungen mit mobilen Manometern mittels

   Schlauchleitungen über Schraderventile.

 

Diese Auslegung entspricht einem Beschluss der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit – Ausschuss „Fachfragen und Vollzug“ vom 09.07.2014.